Dachdecker. FINK Bedachungen. Illingen. Vaihingen.

Solarteur. FINK Bedachungen. Illingen. Vaihingen.


FINK Bedachungen | 07042 / 82400
Am Illinger Eck 17 | 75428 Illingen
FINK Bedachungen. Dach. Fassade. Wärmedämmung. Solartechnik. Beratung, Planung und Ausführung. Ihr Dachdecker und Solarteur im Enzkreis und Kreis Ludwigsburg sowie Raum Karlsruhe, Heilbronn und Stuttgart. Bauhandwerkliche Dienstleistungen auf und um das Dach. Kostenloser Dachcheck. 24 Stunden Notdienst.


Leistungsspektrum. FINK Bedachungen. Dach. Fassade. Wärmedämmung. Solartechnik. Illingen. Vaihingen.


powered by crawl-it


Mitglied Dachdecker-Innung Stuttgart und Region Mittlerer Neckar. Mitglied Dachmänner®. Mitglied 100 TOP-Dachdecker Deutschland. Mitglied RAL-Gütegemeinschaft Dachdeckung und Außenwandbekleidung e.V.. Gütezeichen Dachdeckung. Ausführender Betrieb Stuttgarter Standard. Qualitätsmanagement in der Altbausanierung.

Mitglied BdS Illingen & Vaihingen
Wissenswertes - FINK Bedachungen
- Ihr kompetenter Dachdeckerbetrieb in Illingen -

Sparen Sie Steuern mit Ihrer Handwerkerrechnung!

Voraussetzungen für Steuerbonus:
(§ 35a Abs. 2 Satz 2ESTG. BMF- Schreiben 3.11.2006)

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-Maßnahmen wie z.B.:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
    Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä.
    Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
    Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und –rohren
    Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
    Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
    Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
    Modernisierung des Badezimmers
    Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt
    Maßnahmen der Gartengestaltung
    Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
    Gebühren für Schornsteinfeger
    Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen

Hinweis: In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätigkeiten (auch Herstellungsaufwand) grundsätzlich begünstigt, Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht.

Wann und Wo gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

(Quelle: Auszug Infobroschüre Zentralverband des Deutschen Handwerks)



Weitere Tipps und Informationen.